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Hilflosenentschädigung bei Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit nach Aufhebung der Invalidenrente
Art. 42 Abs. 1 und 3 IVG; Art. 38 Abs. 2 IVV
Hilflosenentschädigung bei Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit nach Aufhebung der Invalidenrente